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Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen

Information

1. Inhalt des Gesetzentwurfs

Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 nachhaltig zu verringern, sollen neue Potenziale im Gebäudebereich genutzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden eingebracht (§ 10 k EStG-Entwurf). Gefördert werden sollen Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden.

Dabei sind zwei Wege vorgesehen: Bei vermieteten Gebäuden sollen bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden. Bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Die Förderung wird nach der in dem Entwurf enthaltenen Schätzung 2013 zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 150 Millionen EUR führen, die sich bis 2016 auf 600 Millionen EUR erhöhen sollen.

Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 % eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Steuerpflichtige sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 % steuermindernd geltend machen können.

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden sieht der Gesetzentwurf vor, dass die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden können. Die erhebliche Verringerung des Energiebedarfs des Gebäudes sei durch Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen, heißt es in dem Entwurf.

Das Gesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.

2. Ablehnung durch Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2011 dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Von den Ländern werden u.a. die bei ihnen zu erwartenden Steuerausfälle kritisiert. Hier fordern die Länder einen Ausgleich durch den Bund. Sie regen zudem u.a. eine progressionsunabhängige Förderung für selbstnutzende Wohneigentümer an.

Am 22.09.2011 hat der Bundestag einen Antrag angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei den Ländern für eine Zustimmung zu dem vom Bundesrat abgelehnten Gesetz einzusetzen.

Mit Beschluss vom 26.10.2011 hat das Bundeskabinett entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

3. Gesetzesdokumente

Die folgenden Gesetzesmaterialien finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: BT-Drs. 17/6074 (PDF).

Zusammenführung des gleichlautenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit dem Koalitionsentwurf: BT-Drs. 17/6251 (PDF)

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses: BT-Drs. 17/6358 (PDF)

4. Zeitlicher Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

26.10.2011 Beschluss des Bundeskabinetts zur Anrufung des Vermittlungsausschusses
08.07.2011 Verweigerung der Zustimmung des Bundesrates
30.06.2011 Zustimmung des Bundestages zum Gesetzentwurf
27.06.2011 Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses
09.06.2011 Erste Beratung im Bundestag
08.06.2011 Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag
06.06.2011 Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
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