Rechnungswesen-Lexikon

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Enforcement

Die wirksame Durchsetzung der Beachtung geltender Rechnungslegungsnormen durch die bilanzierenden Unternehmen wird als „Enforcement“ (engl.: Erzwingung, Durchsetzung, Geltendmachung) bezeichnet.

Als Beispiele für ein solches Enforcement sind der privatwirtschaftliche Financial Reporting Review Panel in Großbritannien sowie die staatliche SEC (Securities and Exchange Commission) in den USA zu nennen. Die SEC verfügt beispielsweise über eine Reihe von gesetzlichen Möglichkeiten, um zur Aufdeckung von Verstößen gegen die Wertpapierhandelsgesetze (und Rechnungslegungsvorschriften) Untersuchungen einzuleiten. Dies betrifft insbesondere Zeugenvorladungen, die Abnahme von Eidesaussagen, den Weg einer speziellen „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ oder die Option, Zivilverfahren einleiten zu können. Ferner kann die SEC in bestimmten Fällen Sanktionen zu verhängen, die von Strafgeldern über Unterlassungsanordnungen bis hin zum Erlass von Berufsverboten reichen.

Zwischenzeitlich ist unter dem Schlagwort „Bilanzpolizei“ auch in Deutschland die Einführung einer „Enforcement-Stelle“ realisiert worden. Augrund des am 29.10.2004 beschlossenen Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) wird als eine privatrechtliche Institution die „Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung“ (Financial Reporting Enforcement Panel) gegründet.(1) Mit dem BilKoG wurden die Rechtsgrundlagen für ein Bilanzkontrollverfahren bei kaptialmarktorientierten Unternehmen in Deutschland geschaffen, das wie folgt ein zweistufiges Verfahren vorsieht:

  • Auf der ersten Stufe wird die privatrechtlich organisierte Institution der Prüfstelle für Rechnungslegung tätig (die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Prüfstelle ist freiwillig).

  • Immer dann, wenn die betroffenen Unternehmen mit der Prüfstelle nicht kooperieren und bei sachlichen Auseinandersetzungen keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, wird auf der zweiten Stufe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Sie kann die Prüfung der Rechnungslegung mit öffentlich-rechtlichen Mitteln durchsetzen.

Normen

Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG)

Anmerkung 1:
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf „http://www.frep.info„.

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