Rechnungswesen-Lexikon

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Treuhandwesen

Der Teil der Betriebswirtschaftslehre, der sich i.e.S. mit Treuhandschaften befasst und diese analysiert, wird als Treuhandwesen bezeichnet.

Die Verwaltung von oder die Verfügung über fremde(n) Vermögenswerte(n) im Interesse der Eigentümer, Gläubiger oder anderer Personen stellt dabei eine Treuhandschaft dar.

In einem weiteren Sinne schließt das Treuhandwesen auch die Wirtschaftsprüfung mit ein.

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