Existenzgründungs-Handbuch

[Existenzgrundungs_dropdown]

[Steuerlex24-Search-all]

Pflegeversicherung

Autor: Rolf Broichhagen
Information

Selbstständig Tätige sind pflegeversicherungspflichtig. Sie können neben einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung auch eine private Pflegeversicherung wählen und müssen dann einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abschließen, oder sie versichern sich komplett in der PKV und sind dann dort – meist preisgünstiger – pflegeversichert.

Die Pflegeversicherung sichert Sie gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Dabei entstehen Leistungsansprüche im Rahmen der häuslichen und stationären Pflege.

Der Beitragssatz beträgt im Jahr 2013 in der gesetzlichen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern 2,05 % und für Versicherte ohne Kinder 2,3 % von dem der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages zugrunde gelegten Einkommen.

Für bestimmte kinderlose Versicherte hat der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen geschaffen, sodass auch für sie der Beitragssatz weiterhin bei 2,05 % bleibt. So müssen

  • Mitglieder ohne Kinder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • Mitglieder, die Arbeitslosengeld II erhalten,

den Zusatzbeitrag von 0,25 % nicht leisten.

Zurück
Nach oben