Controlling-Lexikon

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Due Diligence

1. Überblick

Unter dem Begriff Due Diligence (engl. „angemessene Sorgfalt“) wird eine vorbereitende Phase verstanden, die für die Ermittlung des Unternehmenswertes die Datenbasis liefert. Ziel der Due Diligence ist es, durch Informationsbeschaffung und Aufbereitung Chancen und Risiken (Risk Management) des zu bewertenden Unternehmens auf juristischer und betriebswirtschaftlicher Ebene zu erkennen. Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung sind zum einen separat zu würdigen, zum anderen sind sie Basis für die Unternehmensbewertung im engeren Sinne.

Der Begriff Due Diligence entstammt ursprünglich dem US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht und soll die Haftung im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel regeln. Eine Prüfung mit „angemessener Sorgfalt“ kann den testierenden Abschlussprüfer von der Haftung für Verluste befreien, die Ersterwerbern eines öffentlich angebotenen Wertpapiers entstanden sind.

Die Due Diligence steht vorrangig im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Sie dient nicht zuletzt der Überwindung der Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer: Der Verkäufer kennt das zu veräußernde Unternehmen gut, also weiß damit auch, wo Risiken bestehen, der potenzielle Käufer verfügt hingegen nur über geringe Kenntnisse, will aber „die Katze auch nicht im Sack kaufen“.

Anmerkung:

In einem frühen Stadium der Verkaufsverhandlungen wird der Verkäufer seine Firmeninterna nur ungern preisgeben. Er tut dies im Allgemeinen nur, weil er bei zu großer Geheimhaltung keinen Käufer findet. Da sich der Verkäufer darüber im Klaren ist, dass er mit der Herausgabe bestimmter Informationen – zum Beispiel Kundenkartei, Einkaufsquellen etc. – einen Teil des Firmen-Know-hows offen legt, wird er darauf bedacht sein, dass sämtliche Informationen vertraulich behandelt werden. Er wird auf einem unterschriebenen Letter of Intent, einer Art Vorvertrag oder besser Absichtserklärung, bestehen. Es handelt sich hierbei noch nicht um einen bindenden Vertrag. Der potenzielle Käufer verpflichtet sich hierdurch aber zur Geheimhaltung der Informationen und zur Seriosität, was seine Kaufabsichten anbelangt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer dazu, das Verkaufsobjekt – für einen bestimmten Zeitraum – keinem anderen anzubieten.

Wesentliches Ziel der Due Diligence ist die Aufdeckung verborgener Chancen und Risiken im zum Verkauf stehenden Unternehmen. Die im Rahmen der durchgeführten Untersuchung aufgedeckten Risiken dienen als Grundlage für Garantien seitens des Verkäufers oder führen dazu, dass der zunächst anvisierte Verkaufspreis reduziert wird. Bei schwer wiegenden Risiken (so genannte „deal-breakers“) wird der potenzielle Käufer die Verhandlungen unter Umständen sogar abbrechen.

Die wichtigsten Anwendungsbereiche von Due Diligence:

  • Unternehmensverkauf

  • Ein- oder Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften

  • Wesentliche gesellschaftliche Umstrukturierungen

  • Umwandlung

  • Börsengang (Going Public)

Die Due Diligence kommt aber nicht nur bei Unternehmensverkäufen zur Anwendung. Im Prinzip ist bei jeder (seriösen) Unternehmensbewertung Due Diligence erforderlich, sodass sich ihr Anwendungsbereich auf weitere Vorgänge erweitern lässt (siehe Abbildung oben).

An Due Diligence sind fast immer externe Berater beteiligt. Im zum Verkauf anstehenden Unternehmen werden im Vorfeld des Abschlusses nur wenige Personen informiert. Neben der Unternehmensleitung sind dies im Regelfall auch die Verantwortlichen im Controlling. Die Größe des an Due Diligence beteiligten Teams richtet sich nach der Größe und Branche des zum Verkauf stehenden Unternehmens sowie dem Umfang der geplanten Untersuchung. Als externe Berater kommen im Grunde alle beratenden Unternehmen in Frage, beispielsweise

  • größere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wie zum Beispiel Arthur Andersen, Schitag Ernst und Young etc.

  • größere Unternehmensberatungsgesellschaften, wie zum Beispiel McKinsey, Arthur D. Little, Roland Berger etc.

  • spezielle Abteilungen größerer Konzerne, Venture-Capital-Gesellschaften, Investmentbanken etc.

Bei der Beauftragung eines Beraters ist darauf zu achten, dass die Interessen der Auftraggeber objektiv gewahrt werden. Dies ist zweifelhaft, wenn ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart wird oder der Berater gleichzeitig die Funktion des Unternehmensmaklers erfüllt.

Die Analyse und Prüfung der Jahresabschlüsse wird in der Regel von Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern durchgeführt. Ihnen obliegt ferner die Kontrolle der Buchhaltung und der Wertansätze des Inventars auf ihre Ordnungsmäßigkeit. Rechtsanwälte überprüfen Vertragsgegebenheiten und sonstige juristische Aspekte des Unternehmens. Die Ergebnisse ihrer Arbeit fließen unter Umständen in den späteren Kaufvertrag ein, insbesondere in Form von Gewährleistungs- und Garantieklauseln. Für die Organisationsanalyse, die Analyse des Produktionsprogramms, der Fertigungsverfahren, der Kunden- und Lieferantenstruktur etc. sind Unternehmensberater zuständig, die sich gegebenenfalls Unterstützung durch technische Sachverständige holen. Für die Auswahl qualifizierter Berater hat die Deutsche Ausgleichsbank eine Beratungsagentur ins Leben gerufen.

Um den gesamten Vorgang der Due Diligence übersichtlicher zu machen, unterscheidet man im Allgemeinen mehrere Teilprüfungsgebiete, insbesondere:

  • Wirtschaftliches Due Diligence. Hier wird das gesamte Unternehmens- und Marktumfeld bewertet.

  • Finanzielles Due Diligence. Gegenstand dieses Untersuchungsgebietes ist vor allem die Frage, ob sich der Unternehmenskauf aus Investitionsgesichtspunkten lohnt.

  • Steuerliches Due Diligence. Im Rahmen des steuerlichen Due Diligence wird die zu erwerbende Gesellschaft in steuerlicher Hinsicht analysiert.

  • Rechtliches Due Diligence. Hier sollen zukünftige Belastungen durch ungünstige Vertragsgestaltungen sowie Prozessrisiken aufgedeckt werden.

  • Organisatorisches Due Diligence. Im Rahmen des organisatorischen Due Diligence wird der Zustand des Rechnungswesens, des Berichtswesens, des Controlling und des internen Kontrollsystems untersucht.

  • Technisches Due Diligence. Gegenstand der technischen Due Diligence ist die Untersuchung der Produktion unter Effektivitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten.

  • Psychologisches / Personelles Due Diligence. Gegenstand dieses Untersuchungsbereiches ist die „innere Stärke“ des Unternehmens (Mitarbeiterflexibilität, Betriebsklima etc.)

Der gesamte Umfang der Untersuchung richtet sich unter anderem danach, wie umfassend die im Kaufvertrag bereits im Vorfeld zugesicherten Garantiezusagen sein werden. Welche konkreten Bereiche hierbei als besonders relevant anzusehen sind, unterliegt in den meisten Fällen einem subjektiven Urteil, da meist erst während der Prüfung erkennbar wird, wo die Schwachstellen liegen. Es kommt somit wesentlich auf die Branchenkenntnisse und Erfahrungen des Beraters / der Berater an, wenn es darum geht, den Umfang der Due Diligence im Voraus richtig abzuschätzen.

Als Informationsquellen kommen für Due Diligence sowohl interne als auch externe Quellen in Betracht (Informationsbedarf, Informationsbewertung). Zu den internen Informationsquellen zählen zum Beispiel Jahresabschlussunterlagen, Steuererklärungen, produktgruppenbezogene Ergebnisrechnungen, Angaben über Lohn, Gehalt und Sozialleistungen der Mitarbeiter, Unterlagen über betriebliche Pensionszusagen, Betriebs- und Behördengenehmigungen, Unterlagen über Kunden-, Lieferanten- und Bankbeziehungen, Patent-, Leasing-, Miet- und Lizenzverträge etc. Zu den externen Informationsquellen gehören insbesondere Publikationen, die sich auf das Unternehmen und/oder dessen Branche beziehen.

2. Die wichtigsten Arten des Due Diligence

2.1 Wirtschaftliches Due Diligence

Untersuchungsgegenstand des wirtschaftlichen Due Diligence ist das betriebswirtschaftliche Umfeld Unternehmensanalyse). Im Mittelpunkt der durchzuführenden Stärken- und Schwächenanalyse stehen die Fragen, welche Wettbewerbsvor- und -nachteile das Unternehmen kennzeichnen und wie sich diese in der Zukunft auswirken (Branchenanalyse, Konkurrenzanalyse, Wettbewerbsanalyse). Von besonderer Bedeutung ist hierbei eine Analyse, in welchem Lebenszyklus sich die wichtigsten Produkte des Unternehmens befinden (Produktlebenszyklus, Lebenszyklus-Portfoliomodell).

Die Untersuchung beginnt fast immer mit der Entwicklungsgeschichte des Unternehmens. Anschließend wird man die Organisationsstruktur kritisch durchleuchten. Ausgangspunkt hierfür ist in den meisten Fällen das Organigramm. Insbesondere bei mittelständischen Unternehmen spielt die Key-Person-Problematik eine erhebliche Rolle, da wesentliche Wettbewerbsvorteile häufig in der Person des geschäftsführenden Eigentümers begründet waren und/oder sind.

Fragenkatalog zur wirtschaftlichen Due Diligence

Geschichte und Beschreibung des Unternehmens

  • Geschichte und Entstehung

  • Aufbau- und Ablauforganisation

  • Statistische Informationen (wesentliche und branchenübliche Kennzahlen)

  • Kapitalstruktur (Kapitalstrukturanalyse)

  • Gesellschaftsziele (Zielsystem, Zielplanung)

  • etc.

Organisation, Management, Mitarbeiter

  • Managementstruktur

  • Vorstand, Geschäftsführung und leitende Angestellte

  • Mitarbeiter (Anzahl, Qualifikation, Motivation etc.)

  • Methoden der Gehalts- und Lohnvergütung

  • Betriebsklima bzw. Verhältnis zwischen Unternehmen und Mitarbeitern

  • etc.

Rechnungswesen, Management-Informations-System

  • Finanzbuchhaltung

  • Kostenrechnungssysteme

  • Informationstechnologie (Management Support Systeme, Data Warehouse, Wissensmanagement)

  • Controlling (Planung/Soll-Ist-Abweichungen / Budgetkontrolle)

  • etc.

Märkte, Produkte Wettbewerbsstruktur

  • Lebenszyklus der wichtigsten Produkte (Produktlebenszyklus, Lebenszyklus-Portfoliomodell )

  • Wichtigste Märkte, Kunden, Absatzmethoden (ABC-Analyse)

  • Zahlungs- und Lieferbedingungen

  • Konkurrenten und wettbewerbsfähige Produkte (Konkurrenzanalyse)

  • Marketing-Instrumentarium (Marketing-Controlling)

  • Marktanalyse

  • etc.

Einkauf, Produktion, Forschung und Entwicklung

  • Einkaufspolitik und Einkaufsorganisation

  • Produktionsstrategie

  • Auslastungsgrad der Produktion

  • Wirtschaftlichkeit der Produktion

  • Forschungs- und Entwicklungsstrategie

  • Produktplanung

  • etc.

Insbesondere bei mittelständischen Unternehmen ist die Analyse des Rechnungswesens, des Controlling und der Management Informationssysteme von großer Bedeutung. Nur, wenn man hier eine gewisse Verlässlichkeit im Hinblick auf die bereitgestellten Informationen unterstellen kann, lassen sich die Daten als Entscheidungsgrundlagen verwenden.

2.2 Finanzielles Due Diligence

Im Mittelpunkt des finanziellen Due Diligence steht eine Analyse der historischen und zukünftigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, um aus den Untersuchungsergebnissen die zukünftigen Gewinn- und Cash-Flow-Ströme (Cash-Flow, Cash-Flow-Analyse) prognostizieren zu können. Hierzu wird im Rahmen der Vergangenheitsanalyse eine tief gehende, interne Jahresabschlussanalyse der letzten fünf Jahre durchgeführt. Außergewöhnliche Einflussfaktoren und Bewertungsergebnisse werden hierbei eliminiert. Zu den wichtigsten Untersuchungsbereichen gehören die folgenden Punkte:

  • Bewertungsansätze des Inventars

  • Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (bzw. Gründe für deren Änderung)

  • Untersuchung von außerordentlichen Erträgen und/oder Aufwendungen

  • Höhe der stillen Reserven

  • Vollständige Erfassung aller zukünftigen finanziellen Verpflichtungen

  • Eliminierung (Wertberichtigung) aller uneinbringlichen Forderungen

  • Bildung von Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten, Pensionszusagen, Garantieverpflichtungen etc.

  • Umfang des nichtbetriebsnotwendigen Anlagevermögens

  • Konzerninterne Verrechnungspreise (bei Konzerngesellschaften) für Waren, Dienstleistungen, Mieten, Kredite etc.

  • Ansatz der Höhe der von Gesellschaftern (bzw. deren Familienangehörigen) geleisteten Arbeit

Die Ergebnisse des finanziellen Due Diligence sind als Gradmesser für die Realisierbarkeit der Planung und somit als Basis für die Beurteilung der Planungsrechnung anzusehen. Zwar lassen sich Planungsrechnungen im eigentlichen Wortsinne nicht prüfen, sie lassen sich aber zumindest daraufhin untersuchen, ob sie plausibel sind. Planungsannahmen müssen daher mit den identifizierten Stärken und Schwächen sowie den Chancen und Risiken korrespondieren. Ferner sollten die Plandaten nicht erheblich von den Markt- und Branchenprognosen bzw. entsprechenden branchenüblichen Kennzahlen abweichen.

2.3 Steuerliches Due Diligence

Es wird untersucht, welche Belastungen durch steuerliche Risiken auf das Unternehmen zukommen können. Zur Ermittlung des so genannten Steuerstatus wird der Stand der Steuerveranlagungen erfasst, das heißt, es ist der Frage nachzugehen, bis zu welchem Zeitraum die Veranlagungen durchgeführt wurden. Ferner sind die letzten Betriebsprüfungsberichte auszuwerten und etwaige Verlustvorträge festzustellen.

Anmerkung:

Bei Kapitalgesellschaften erwachsen steuerliche Risiken häufig aus verdeckten Gewinnausschüttungen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der beherrschende Gesellschafter einer GmbH diesem Unternehmen Darlehen zu einem Zinssatz gewährt, der über dem Marktzins liegt. Weitere Risiken können sich aus einer Überdotierung von Rückstellungen oder auch daraus ergeben, dass ausländische Gesellschafter ihre deutsche GmbH im Übermaß mit Fremdkapital finanzieren.

Im Kaufvertrag finden die Erkenntnisse aus dem steuerlichen Due Diligence häufig ihren Niederschlag in Steuerklauseln. Im Allgemeinen wird der Käufer des Unternehmens bestrebt sein, sämtliche Steuerrisiken für Veranlagungszeiträume vor dem Eigentumsübergang dem Verkäufer anzulasten.

2.4 Rechtliches Due Diligence

Beim rechtlichen Due Diligence geht es um die Analyse sämtlicher rechtlich relevanter Verhältnisse, um hieraus resultierende mögliche Risiken aufzudecken. Die Prüfung erstreckt sich dabei auf alle wesentlichen Vertragsbeziehungen, insbesondere auf

  • gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten (Wirksamkeit der Unternehmensgründung, Eintragungen im Handelsregister, Gesellschafter, geleistete bzw. ausstehende Einlagen etc.)

  • vertragsrechtliche Angelegenheiten (Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Kooperationsverträge, Dauerschuldverhältnisse, langfristige Lieferanten- und Kundenverträge etc.)

  • vermögensrechtliche Angelegenheiten (Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Verwertungseinschränkungen etc.)

  • arbeitsrechtliche Angelegenheiten (Arbeitsvertragsgestaltung, Wettbewerbsklauseln, Abfindungsregelungen etc.)

  • schwebende Prozesse (drohende Prozessrisiken)

Das Ergebnis dieses Prüfungsgebietes bildet häufig die Grundlage für Garantien im Unternehmenskaufvertrag. So kann beispielsweise eine Eigenkapital-Garantie vereinbart werden, mit der der Verkäufer garantiert, dass ein bestimmtes Eigenkapital auch tatsächlich vorhanden ist.

2.5 Weitere mögliche Arten von Due Diligence

Je nach Unternehmensgröße und Umfang der durchzuführenden Prüfung kann es sinnvoll sein, einige weitere Bereiche von Due Diligence gesondert zu betrachten. In der Praxis findet man beispielsweise noch die folgenden Arten:

  • Im Rahmen des organisatorischen Due Diligence wird die Organisation der Betriebsabläufe, der Zustand des Rechnungswesens, des Controlling, des Berichtswesens und des internen Kontrollsystems betrachtet. Wichtigste Untersuchungsbereiche sind:

    • Standardisierung der Betriebsabläufe

    • Mögliches, bisher nicht ausgeschöpftes Optimierungspotenzial

    • Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche (beispielsweise durch Stellenbeschreibungen)

    • Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems

    • Zuverlässigkeit der Internen Revision

    • Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien

  • Beim technischen Due Diligence geht es um die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Produktion. Untersuchungsbereiche sind zum Beispiel:

    • Eingesetzte Fertigungstechniken

    • Kapazitätsauslastung einzelner Bereiche

    • Break-Even-Punkt (Break-Even-Analyse)

    • Zustand der Produktionsanlagen

    • Notwendige Ersatzinvestitionen

    • Personelle Besetzung einzelner Produktionsbereiche

    • Mögliches Rationalisierungspotenzial

    • Organisation der Materialwirtschaft

  • Im Rahmen des psychologischen bzw. personellen Due Diligence geht es um die Untersuchung der Personalgegebenheiten, insbesondere eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Motivation der Mitarbeiter. Wichtige Prüffelder sind:

    • Betriebsklima

    • Unternehmens-Leitbild / Unternehmensgrundsätze

    • Motivation und Leistungsbereitschaft

    • Lohn- und Gehaltssysteme

    • Bestehende Anreizsysteme

    • Mitarbeiterqualifikation (Personalbestands-Controlling, Personalentwicklungs-Controlling)

    • Personal-Kennzahlen

3. Ergebnisse des Due Diligence

Sämtliche Prüfungsergebnisse aus dem Due Diligence sind schriftlich festzuhalten. Entscheidet sich der Interessent zum Kauf des Unternehmens, so mindern die aufgedeckten Risiken und ungeklärten Sachverhalte bei den späteren Verhandlungen entweder den Kaufpreis oder sie fließen als Garantieklauseln in den aufzusetzenden Kaufvertrag mit ein.

Sollte es nach der Firmenübertragung zu Rechtsstreitigkeiten kommen, dienen die Aufzeichnungen des Due Diligence als Beweismittel dafür, ob der Käufer die Mängel bei seiner Untersuchung bereits hätte feststellen können.

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